Arbeitgeberkosten in der Ukraine 2026: Sätze, Grenzen und Rechenbeispiele
Zahlen geprüft am 22. September 2026 anhand der am Ende genannten Gesetze. Sie gelten für 2026: Mindestlohn und Beitragsbemessungsgrenze werden jedes Jahr im Staatshaushaltsgesetz neu festgelegt. Prüfen Sie daher das geltende Gesetz auf zakon.rada.gov.ua, bevor Sie diese Beträge für spätere Monate verwenden.
Den Ablauf – wer was einbehält, Zahltage, Meldungen – erläutert unser Beitrag dazu, wie die Lohnabrechnung in der Ukraine funktioniert. Diese Seite fasst die Beträge für 2026 in einer Übersicht zusammen, nennt für jeden den Gesetzesartikel, aus dem er stammt, und zeigt die Rechnung für drei Gehälter. Sie dient der Budgetplanung und ist keine Steuerberatung für einen konkreten Fall.
1. Die Sätze für 2026
| Posten | Wert 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Mindestlohn, monatlich | 8.647 UAH, ab 1. Januar 2026 | Staatshaushaltsgesetz 2026, Art. 8 |
| Mindestlohn, pro Stunde | 52 UAH | Staatshaushaltsgesetz 2026, Art. 8 |
| Einkommensteuer | 18 % des Bruttogehalts, vom Arbeitgeber einbehalten | Steuergesetzbuch, Art. 167.1 |
| Militärabgabe | 5 % des Bruttogehalts, vom Arbeitgeber einbehalten | Steuergesetzbuch, Abschnitt XX, Unterabschnitt 10, Punkt 16-1 |
| Einheitlicher Sozialbeitrag (ESV) | 22 % des Bruttogehalts, vom Arbeitgeber zusätzlich gezahlt | Gesetz Nr. 2464-VI, Art. 8 Abs. 5 |
| ESV für Beschäftigte mit Behinderung | 8,41 % | Gesetz Nr. 2464-VI, Art. 8 Abs. 13 |
| Mindest-ESV je Beschäftigtem (Hauptarbeitsverhältnis) | 1.902,34 UAH im Monat – 22 % des Mindestlohns | Gesetz Nr. 2464-VI, Art. 8 Abs. 5 |
| Monatliche ESV-Bemessungsgrenze | 172.940 UAH – das 20-Fache des Mindestlohns | Staatshaushaltsgesetz 2026, Art. 32 |
| Höchster ESV je Beschäftigtem | 38.046,80 UAH im Monat | 22 % der Bemessungsgrenze |
| Existenzminimum für arbeitsfähige Personen | 3.328 UAH, ab 1. Januar 2026 | Staatshaushaltsgesetz 2026, Art. 7 |
| Grundbetrag der steuerlichen Sozialvergünstigung | mindert die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer um 1.664 UAH im Monat, nur bei einem Monatsgehalt bis 4.660 UAH | Steuergesetzbuch, Art. 169.1.1 und 169.4.1 |
Was das in der Praxis bedeutet:
- Beschäftigte zahlen keinen eigenen Sozialbeitrag. Von ihrem Gehalt werden Einkommensteuer und Militärabgabe einbehalten; der ESV ist ein Kostenfaktor des Arbeitgebers zusätzlich zum Bruttogehalt.
- Der Mindest-ESV gilt für das Hauptarbeitsverhältnis: Liegt das Gehalt eines Monats beim Mindestlohn oder darunter, wird der ESV dennoch vom Mindestlohn berechnet. Das Gesetz nennt zwei Ausnahmen, bei denen die 22 % auf den tatsächlichen Betrag anfallen: Einkünfte, die nicht am Hauptarbeitsplatz erzielt werden, und Arbeitsverträge mit nicht festgelegter Arbeitszeit.
- Die Bemessungsgrenze. Das ESV-Gesetz selbst nennt das 15-Fache des Mindestlohns als Höchstgrundlage. Für 2026 setzt das Haushaltsgesetz diese Regel aus und legt das 20-Fache fest. Einkommensteuer und Militärabgabe haben keine Obergrenze.
- Die steuerliche Sozialvergünstigung beträgt 1.664 UAH (50 % des Existenzminimums) und gilt nur für Monatsgehälter bis 4.660 UAH (Existenzminimum × 1,4, auf volle 10 UAH gerundet). Da der monatliche Mindestlohn darüber liegt, kann eine Vollzeitkraft mit mindestens dem Mindestlohn den Grundbetrag nicht erhalten. Höhere Beträge für bestimmte Eltern und andere Gruppen (Art. 169.1.2–169.1.4) haben eigene Einkommensgrenzen.
- Die Militärabgabe wurde zum 1. Dezember 2024 durch das Gesetz Nr. 4015-IX von 1,5 % auf 5 % angehoben. Während des Kriegsrechts bleibt sie bei 5 %; ein Gesetz vom 7. April 2026 legt fest, dass sie erst ab dem 1. Januar nach dem dritten vollen Kalenderjahr nach dem Ende des Kriegsrechts auf 1,5 % zurückgeht.
2. Drei Rechenbeispiele
Monatsbeträge in Hrywnja, für eine Beschäftigung im Hauptarbeitsverhältnis.
| Zum Mindestlohn | Gehalt 30.000 | Gehalt 250.000 | |
|---|---|---|---|
| Bruttogehalt | 8.647,00 | 30.000,00 | 250.000,00 |
| Einkommensteuer, 18 % | 1.556,46 | 5.400,00 | 45.000,00 |
| Militärabgabe, 5 % | 432,35 | 1.500,00 | 12.500,00 |
| Nettoauszahlung | 6.658,19 | 23.100,00 | 192.500,00 |
| ESV, 22 % (Arbeitgeber) | 1.902,34 | 6.600,00 | 38.046,80 (Höchstbetrag) |
| Gesamtkosten des Arbeitgebers | 10.549,34 | 36.600,00 | 288.046,80 |
| Gesamtkosten in % des Bruttogehalts | 122,0 % | 122,0 % | 115,2 % |
Bis zur Bemessungsgrenze kosten 100 Hrywnja Bruttogehalt das Unternehmen 122 Hrywnja, und bei der beschäftigten Person kommen 77 Hrywnja an. Oberhalb eines Bruttogehalts von 172.940 UAH im Monat kostet jede weitere Hrywnja Gehalt das Unternehmen genau eine Hrywnja, weil kein weiterer ESV anfällt.
Für Ihre eigenen Zahlen nutzen Sie unseren Gehaltsrechner.
3. Wann gezahlt wird
- Einkommensteuer und Militärabgabe werden im Zeitpunkt der Gehaltszahlung abgeführt. Banken führen eine Gehaltszahlung nur zusammen mit der Zahlung der Steuer aus (Steuergesetzbuch, Art. 168.1.2).
- Der ESV wird mit jeder Gehaltszahlung gezahlt, der Betrag für einen Monat spätestens bis zum 20. des Folgemonats; nur Bergbauunternehmen haben bis zum 28. Zeit (Gesetz Nr. 2464-VI, Art. 9 Abs. 8). Wird der ESV nicht zusammen mit dem Gehalt gezahlt, fällt ein Bußgeld von 10 % des nicht gezahlten Betrags an (Gesetz Nr. 2464-VI, Art. 25 Abs. 11).
- Das Gehalt selbst wird zweimal im Monat gezahlt, höchstens 16 Kalendertage auseinander (Arbeitsgesetzbuch, Art. 115).
4. Bußgelder, die dem Mindestlohn folgen
Arbeitsrechtliche Bußgelder nach Artikel 265 des Arbeitsgesetzbuchs sind Vielfache des Mindestlohns, der bei Feststellung des Verstoßes gilt. Beim Mindestlohn 2026:
| Verstoß | Vielfaches | Betrag 2026 |
|---|---|---|
| Nicht angemeldete Beschäftigung: kein Arbeitsvertrag, Anmeldung in Teilzeit bei Vollzeitarbeit oder Vergütung ohne Steuern und Sozialbeitrag | 10 × Mindestlohn je Person | 86.470 UAH |
| Dasselbe, wiederholt innerhalb von zwei Jahren | 30 × Mindestlohn je Person | 259.410 UAH |
| Gehalt oder andere Zahlungen mehr als einen Monat verspätet oder unvollständig | 3 × Mindestlohn | 25.941 UAH |
| Mindestgarantien bei der Vergütung nicht eingehalten | 2 × Mindestlohn je Person | 17.294 UAH |
| Garantien für zum Militärdienst oder zu Mobilisierungspflichten herangezogene Beschäftigte nicht eingehalten | 4 × Mindestlohn je Person | 34.588 UAH |
| Prüfung verweigert oder behindert | 3 × Mindestlohn | 25.941 UAH |
| Prüfung zu nicht angemeldeter Beschäftigung verweigert oder behindert | 16 × Mindestlohn | 138.352 UAH |
| Zu viele Verträge mit nicht festgelegter Arbeitszeit oder falsche Zeiterfassung dafür | 3 × Mindestlohn je Person | 25.941 UAH |
| Sonstige Verstöße gegen das Arbeitsrecht | 1 × Mindestlohn je Verstoß | 8.647 UAH |
| Sonstige Verstöße, wiederholt innerhalb eines Jahres | 2 × Mindestlohn je Verstoß | 17.294 UAH |
Arbeitgeber, die die Einheitssteuer der Gruppen 1 bis 3 zahlen, erhalten beim ersten Fall nicht angemeldeter Beschäftigung und bei Verstößen gegen die Garantien für Beschäftigte im Militärdienst eine Verwarnung statt eines Bußgelds.
5. Was die Übersicht nicht enthält
- Krankengeld: Die ersten fünf Tage einer eigenen Erkrankung zahlt der Arbeitgeber, ab dem sechsten Tag der Rentenfonds der Ukraine.
- Urlaub: mindestens 24 Kalendertage bezahlter Jahresurlaub, vergütet nach dem Durchschnittsverdienst.
- Mobilisierte Beschäftigte: Seit Juli 2022 zahlen Arbeitgeber ihnen während des Dienstes keinen Durchschnittsverdienst mehr. Mehr dazu in unserem Beitrag zu Personal unter Kriegsrecht.
- Wechselkurse: Gehälter für Arbeit in der Ukraine werden in Hrywnja gezahlt. Rechnen Sie Budgets zum aktuellen Kurs der Nationalbank der Ukraine um; wir nennen hier keinen Kurs, weil er sich täglich ändert.
- Dienstleistungsgebühren: Wenn Ihre Mitarbeitenden über einen Employer of Record beschäftigt sind, kommt dessen Gebühr zu den oben genannten Arbeitgeberkosten hinzu.
Quellen
Alle auf zakon.rada.gov.ua, geprüft am 22. September 2026:
- Staatshaushaltsgesetz 2026, Nr. 4695-IX vom 3. Dezember 2025 – Artikel 7, 8 und 32
- Steuergesetzbuch der Ukraine – Art. 167.1, 168.1.2, 169.1 und 169.4.1; Abschnitt XX, Unterabschnitt 10, Punkt 16-1
- Gesetz Nr. 2464-VI über den einheitlichen Sozialbeitrag – Art. 8 Abs. 5 und 13, Art. 9 Abs. 8, Art. 25 Abs. 11
- Gesetz Nr. 4015-IX vom 10. Oktober 2024 (Militärabgabe 5 %)
- Arbeitsgesetzbuch der Ukraine – Artikel 115 und 265
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